Privater Flug
Hiermit weise ich auf den privaten Charakter der angebotenen Flüge hin. Haftungsansprüche sind gemäss untenstehendem Rechtstext möglich.
Bei den angebotenen Flügen handelt es sich um private, nicht gewerbsmässige Flüge, mit allen gesetzlichen Konsequenzen bzgl. Einschränkung der Haftung.
Rechtliches
Für jede Inlandbeförderung und internationale Beförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern, die durch Luftfahrzeuge ausgeführt werden, gelten die Haftungsregeln der Lufttransportverordnung vom 5. September 2005, bzw. soweit anwendbar das Montrealer Abkommen, Montrealer Prot. 2, sowie nationale Bestimmungen, soweit anwendbar.
Haftung
Gehaftet wird nur für den nachgewiesenen Schaden.
Bis zum Betrag von 100’000 SZR (Sonderziehungsrechte) ist eine Haftungsbeschränkung ausgeschlossen.
Darüber hinaus reduziert sich die Haftung oder ist ausgeschlossen, wenn der Passagier den Schaden verschuldet oder mit verschuldet hat oder wenn ihn ein Dritter verursacht oder mit verursacht hat. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Lufttransportverordnung.
Für ausgewiesene Ansprüche bis zum Betrag von 100’000 SZR besteht keine Einrede, dass der Luftfrachtführer den Unfall nicht verschuldet hat.
Bei einem Unfall werden Sofortzahlungen in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese anwendbar sind, in vorgeschriebener Höhe ausgerichtet.